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Steuerliche Behandlung und Sozialversicherungspflicht bei der Direktversicherung
Arbeitgebersituation
- Volle Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Direktversicherung als Betriebsausgaben.
- Einsparung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, soweit der Beitrag auch beim Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei ist.
Arbeitnehmersituation in der Ansparphase (aktive Zeit des Arbeitnehmers)
- Ohne Riesterförderung ist der Jahresbeitrag bis maximal 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West zur Rentenversicherung steuerfrei. Die Beiträge bis 4 % der BBG sind sozialversicherungsfrei, während die zusätzlichen 4 % sozialversicherungspflichtig sind.
- Mit Riesterförderung ist der Gesamtbeitrag stets voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer die Zulagen nach AVmG bzw. kann den Sonderausgabenabzug geltend machen.
Arbeitnehmersituation in der Rentenphase
- Die Rente ist voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung) und es sind die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen. Im Falle einer Riesterförderung sind keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr abzuführen.
Für bereits vor 2005 abgeschlossene Direktversicherungen gilt auf Antrag des Arbeitnehmers die alte Regelung weiter.